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   BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56   

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https://dejure.org/1957,1195
BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56 (https://dejure.org/1957,1195)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1957 - 1 StR 405/56 (https://dejure.org/1957,1195)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1957 - 1 StR 405/56 (https://dejure.org/1957,1195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche uneidlicher Aussage - Freispruch aufgrund einer falschen Aussage - Freispruch bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Aussage eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1886
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56
    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 8, 301) ist der Meineid "eine durch die feierliche oder sakrale Bekräftigung erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage".
  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 107/55
    Auszug aus BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56
    Um über die Strafbarkeit der Aussage vom 13. Juni 1955 entscheiden zu können, ist es erforderlich, daß die Staatsanwaltschaft deswegen Anklage erhebt und das Gericht auch insoweit über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet (BGH NJW 1955, 1240 Nr. 20).
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56
    Die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 2, 351 für den Fall von zwei einander widersprechenden eidlichen Aussagen angeführten Gründe müssen auch für den Fall gelten, daß eine eidliche und eine uneidliche.
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher

    Unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1955, 1240; 1957, 1886; Urteil vom 20. Januar 1978 - 2 StR 479/77) teilt es die Meinung des Landgerichts, zwischen den Vorwürfen der falschen Verdächtigung und der Falschaussage bestehe keine Identität im Sinne von § 264 StPO.

    Es muß deshalb (entgegen BayObLG a.a.O. und Schmitt NJW 1957, 1886) hingenommen werden, daß ein Vorfall, den der Richter trotz wahldeutigen Zusammenhangs mit dem angeklagten Sachverhalt mangels Anklage und Tatidentität im prozessualen Sinne nicht aburteilen konnte, nach erfolgter Anklage zwar zu eindeutiger, nicht aber unter Einbeziehung des schon rechtskräftig beurteilten Sachverhalts zu wahldeutiger Verurteilung führen kann.

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Der Senat verkennt nicht, daß eine Verurteilung auch auf wahldeutiger Tatsachengrundlage zulässig ist (vgl. BGH NJW 1957, 1886, 1887 [BGH 22.03.1957 - 1 StR 405/56]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn 134 ff).

    Danach ist für eine solche Verurteilung kein Raum, wenn und soweit die alternativen Möglichkeiten, welche den Straftatbestand erfüllen, örtlich und zeitlich so weit auseinanderliegen, daß sie im prozessualen Sinne nicht mehr mit der in der Anklage und im Eröffnungsbeschluß genannten Tat identisch sind (vgl. BGH NJW 1957, 1886 mit Anm. Schmitt; BGH GA 1967, 184; Gollwitzer, a.a.O. § 261 Rdn 135 und § 264 Rdn 40 ff).

  • BGH, 29.10.1958 - 2 StR 375/58
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  • BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80

    Reichweite der Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung -

    Falls sich in der Beweisaufnahme nicht feststellen läßt welche der genannten, sich widersprechenden Aussagen falsch war, kann der Angeklagte gleichwohl - aufgrund wahldeutiger Feststellungen - wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt werden (vgl. BGHSt 2, 351 ff; BGH NJW 1957, 1886; BGH, urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 219/51 - mitgeteilt bei Dalling in MDR 1951, 464).
  • BGH, 31.03.1981 - 1 StR 40/81

    Verletzung der Inaugenscheinnahme durch einen Ermessensfehlgebrauch -

    Eine Verurteilung des Angeklagten bei dieser Beweislage hätte daher schwerlich anders als auf wahldeutiger Tatsachengrundlage erfolgen können (vgl. BGH NJW 1957, 1886, 1887).
  • BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
    In einem Falle, in dem der Grundtatbestand erfüllt, jedoch nicht als erwiesen anzusehen ist, daß eine im Gesetz vorgesehene Erschwerung vorliegt, ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" allein wegen Verletzung des Grundtatbestandes zu verurteilen (BGH 1 StR 405/56 vom 22. März 1957 bei Dallinger MDR 1957, 396).
  • BGH, 05.07.1967 - IV ZR 93/66

    Rechtsmittel

    Unter diesen Voraussetzungen ist eine Versagung wegen sich widersprechender Angaben, von denen nicht feststeht, welche von ihnen falsch ist, nicht ausgeschlossen, wie auch in derartigen Fällen die unrichtige eidliche oder uneidliche Aussage strafrechtlich geahndet werden kann (BGHSt 2, 351, 4, 340; BGH NJW 1957, 1886).
  • BGH, 21.02.1967 - 5 StR 667/66

    Verurteilung auf Grund wahldeutiger Feststellungen - Rechtswidrige Vergütung für

    Die Auffassung der Strafkammer, daß eine Verurteilung auf Grund wahldeutiger Feststellungen, wie sie sie getroffen hat, rechtlich zulässig sei, hat der Bundesgerichtshof wiederholt vertreten (vgl. u.a. BGHSt 2, 351 - BGH NJW 1952, 755 26 ; NJW 1957, 1886 15 ).
  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 321/62

    Rechtsmittel

    Die wahlweise Feststellung im 2. Fall (S. 19 UA) ist nicht zu beanstanden (vgl. die Grundsätze der Entscheidung BGH NJW 1957, 1886 Nr. 15).
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